Eine Kündigungsschutzklage ist ein arbeitsrechtliches Werkzeug, um sich gegen eine aus Sicht des gekündigten Mitarbeiters nicht gerechtfertigte und nicht zulässige Kündigung zu wehren. Zuständige Rechtsnorm ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Eine Kündigungsschutzklage wird vor dem zuständigen Arbeitsgericht verhandelt und hat zum Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung prüfen und nachweisen zu lassen. Am Ende einer Kündigungsschutzklage steht aber in einer Vielzahl der Verfahrensausgänge nicht die Wiedereinstellung, sondern die Zahlung einer Abfindung oder weiterer im Sinne des Mitarbeiters geforderten Kündigungsbedingungen..