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Alphapool GmbH

17. Juli 2015

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Alphapool GmbH aus Leipzig die unverzügliche Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Die eingenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden.

Das teilte die BaFin am 16. Juli 2015 mit. Allerdings ist das Unternehmen zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Leipzig hat am 5. Mai das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 403 IN 840/15).

Die Alphapool GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen betreibt die Alphapool GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Abwicklungsbescheid der BaFin erging bereits am  31. Oktober 2014. Die Alphapool GmbH legte Widerspruch ein. Nachdem sie nun mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung am 20. Januar 2015 am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und am 25. Juni 2015  am Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist, ist der BaFin-Bescheid jetzt sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Der Rückzahlungsaufforderung kann die Alphapool GmbH derzeit aber nicht folgen, da sie zahlungsunfähig ist und Insolvenzantrag gestellt hat. Ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der Insolvenzmasse ab. Doch selbst dann, können die Anleger nicht davon ausgehen, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Gläubiger-Forderungen zu bedienen.

Daher können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können sich ggfs. gegen die Initiatoren aber auch gegen die Vermittler richten.

Zur Überprüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht wenden.