Bei den Investmentfonds handele es sich um eine Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften, die für den Betrieb eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Diese Erlaubnis liegt bei keiner der drei Gesellschaften vor. Daher gab die BaFin mit Bescheiden vom 12. August 2015 die Abwicklung der Gesellschaften auf. Die BaFin-Bescheide sind sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Ein Abwickler wurde von der BaFin bereits bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a. das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern zu verteilen. Sollte es nötig sein, kann er auch Insolvenzantrag für die Gesellschaften stellen. Für die Anleger entwickelte sich die Beteiligung an den CIS Garantie Hebel Plan Fonds unerfreulich. Die versprochenen Renditen blieben aus, Verluste wurden eingefahren. Im Fall einer Insolvenz kann auch der Totalverlust drohen.
Verbraucherschützer waren schon seit längerer Zeit vor den riskanten Garantie Hebel Plan Fonds und den vermeintlich unseriösen Vertriebspraktiken. Auch verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Fonds nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind.
Fehler in der Anlageberatung (z.B. mangelhafte Risikoaufklärung) oder auch Fehler in den Verkaufsprospekten können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.