Zuvor hatte bereits die Finanzaufsicht BaFin mit Beschluss vom 8. September 2015 dem Unternehmen unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder aufgegeben. Die Agrofinanz GmbH habe auf Grundlage der sog. „Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge“ gewerbsmäßig Gelder angenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen ohne über die notwenige Erlaubnis für dieses Einlagegengeschäft zu verfügen, so die BaFin. Mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen diese Anordnung ist das Unternehmen am 23. November 2015 am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gescheitert.
Das Unternehmen mit Sitz in Kleve (NRW) bot den Anlegern Beteiligungen an Ölpalmen und Kakaobäumen in Ecuador an und versprach Renditen von jährlich 9 Prozent. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 7.500 beteiligen. Was die Investition besonders sicher erscheinen ließ, war das Versprechen der Agrofinanz GmbH die Beteiligungen zu einem fest gelegten Preis zurückzukaufen. Dennoch müssen die Anleger nach dem Insolvenzantrag nun den Verlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten. Denn auch wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, ist dabei nicht mit der vollständigen Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger zu rechnen.
Um finanzielle Schäden zu vermeiden, können sich Anleger kompetenten anwaltlichen Rat suchen. So könnten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern, fehlerhafter Anlageberatung oder auch Verstößen gegen das Kreditwesengesetz entstanden sein.