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MDM Group AG

22. November 2017

Die BaFin hat der MDM Group AG mit Bescheid vom 6. November 2017 die sofortige Einstellung und Abwicklung ihres Einlagengeschäfts aufgegeben.

Schon im April 2017 warnte die Stiftung Warentest vor Nachrangdarlehen MDM Group AG. Das Unternehmen mit Sitz in Meggen in der Schweiz bewarb Nachrangdarlehen als „sichere Geldanlage“ und bot den Anlegern üppige Zinsen von bis zu 20 Prozent p.a. an.

Allerdings sind Nachrangdarlehen alles andere als eine sichere Geldanlage. Denn die Anleger tragen das Totalverlust-Risiko. Aufgrund der vereinbarten Nachrangigkeit würden ihre Forderungen im Insolvenzfall erst bedient werden, wenn schon alle anderen Gläubiger bedient sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sehen die Anleger in solchen Fällen nichts von ihrem Geld wieder.

Dieses Szenario könnte für die Anleger der MDM Group nun realistisch werden. Denn die Finanzaufsicht BaFin gab dem Unternehmen mit Bescheid vom 6. November 2017 auf, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort abzuwickeln und einzustellen, da es nicht die über die notwendige Erlaubnis dafür verfüge.

Sollte die Gesellschaft die Gelder nicht zurückzahlen können und Insolvenz anmelden, könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen, da sie im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgingen.

Um dies zu vermeiden, können aber rechtliche Schritte geprüft werden. So hätten die Anlagevermittler über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung unterblieben, können die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen.