Im Trauerfall haben die Angehörigen in der Regel mit ganz anderen Problemen zu kämpfen als mit der Sorge, dass mit der Erbschaft etwas nicht stimmen könnte. Doch wenn sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befinden sollte und dies dem Finanzamt nicht gemeldet wird, machen sich auch die Erben der Steuerhinterziehung durch Unterlassung schuldig.
Daher sollten Erben aufpassen, wenn sie feststellen, dass der Verstorbene beispielsweise Konten in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder anderen Steueroasen hatte. Möglicherweise wurde auf diesen Konten Schwarzgeld vor dem Finanzamt versteckt. Der Erbe ist zwar nicht verantwortlich für die Steuerhinterziehung des Erblassers, aber er macht sich schuldig, wenn er dem Finanzamt dieses nicht anzeigt. Er ist verpflichtet, dem Fiskus die erforderlichen Unterlagen einzureichen und das Schwarzgeld nachträglich zu versteuern. Dabei kann die Steuerschuld auch höher als die Erbschaft sein.
Haben Erben es bislang versäumt, unversteuertes Schwarzgeld beim Finanzamt zu melden, besteht auch für sie die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.
Foto: © M. Schuppich - Fotolia.com