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Unternehmensnachfolge

27. Januar 2015

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist für Familienunternehmen sehr wichtig. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden sie künftig aber nicht mehr mit Steuerprivilegien wie bisher rechnen können.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 17. Dezember 2014 die Privilegierung von Firmenerben für verfassungswidrig. Durch die steuerlichen Rabatte würden Firmenerben im Vergleich zu Privaterben unverhältnismäßig bevorzugt. Dies verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Bis Mitte 2016 hat der Gesetzgeber nun Zeit, das Erbschaftsrecht zu reformieren.

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist gerade für Familienunternehmen von großer Bedeutung. Um den Fortbestand des Betriebs nicht zu gefährden, wurden Firmenerben bislang großzügige Steuerprivilegien eingeräumt. Dabei konnten sie bis zu 100 Prozent Erbschaftssteuer sparen. Voraussetzung: Die Arbeitsplätze mussten zu großen Teilen erhalten bleiben. Allerdings mussten kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern darüber keinen Nachweis führen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass es grundsätzlich legitim sei, Firmenerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu entlasten, wenn dies im öffentlichen Interesse, z.B. durch den Erhalt der Arbeitsplätze, liege. Fraglich sei aber, wie weit diese Bevorzugung reichen dürfe. Bis zum 30. Juni 2016 muss die Regierung nun entsprechende Neuregelungen schaffen und hat bereits angekündigt, dies zügig umzusetzen. Kleinere Betriebe werden sich voraussichtlich darauf einstellen müssen, dass auch sie künftig den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen müssen, so wie es bei mittleren Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bereits üblich ist. Daran wird sich voraussichtlich auch nicht viel ändern. Bei großen Familienunternehmen wird eine Bedürfnisprüfung diskutiert. Steuervorteile soll es nur dann geben, wenn die Betriebe diese Prüfung bestehen.

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