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Kreissparkasse Böblingen

17. Juni 2015

Nach Meinung von Juristen hat auch die Kreissparkasse Böblingen falsche Widerrufsbelehrungen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen benutzt.

Wer bei der Kreissparkasse Böblingen ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hat, sollten umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können.

So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Kreissparkasse Böblingen auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen vieler Banken und Sparkassen bestätigt.

Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind. Wer also bei der Kreissparkasse Böblingen einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden.