Wer seine Lebensversicherung ohne die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwaltes widerrufen bzw. dem Vertrag widersprechen will, der begibt sich eventuell auf dünnes Eis, wie das aktuelle Beispiel der TREUK AG zeigt. Werber eines Vereins "Berater für Finanzen e.V." hatten Kunden überzeugt, dem Unternmehmen nicht nur Lebensversicherungen abzutreten, sondern auch auf die Auszahlung zu verzichten. Dafürverzinste der Kölner Anbieter das Geld der nun nicht mehr Versicherten attraktiv im Rahmen so genannter Nachrangdarlehen.
Allerdings: Die TREUK AG ist pleite, die Nachrangdarlehen können weder zurückgezahlt werden, noch haben die Opfer dieser perfiden Masche die Möglichkeit, eventuell aus der Insolvenzmasse heraus entschädigt zu werden, denn die ahnungslosen Geldgeber hatten einen Rangrücktritt akzeptiert. Heißt: Im Insolvenzfall werden erst alle anderen Ansprüche bedient.
Opfer der TREUK AG und des Vereins "Ratgeber für Finanzen e.V." können sich an die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft wenden, um Schadensersatz zu fordern oder weitere Strategien zur Kapitalrekonstruktioen zu entwickeln. Gleiches gilt für Versicherte, die mit anderen Anbietern schlechte Erfahrungen gemacht haben und um verlorenes Geld oder eine gefährdete Altersvorsorge kämpfen wollen.,