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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge P&R Container - Insolvenzen können sich auf P&R Transport-Container GmbH auswirken

Auch die P&R Transport-Container GmbH hat Anlegern Direktinvestments in Container angeboten. Zwischen Januar 2017 und Februar 2018 bot sie die Direktinvestments Nr. 5001, 5002, 5003, 5004 und 5005 an. Das Angebot Nr. 5005 wurde bekanntlich überraschend Anfang März 2018 wieder geschlossen. Wenige Tage später folgten die Insolvenzanträge für die Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH.

Von diesen Insolvenzen ist die P&R Transport-Container GmbH nicht unmittelbar betroffen. Allerdings können die Pleiten dennoch negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Denn wie das Unternehmen am 19. März 2018 mitteilte, hat es selbst Forderungen gegen die insolventen Gesellschaften, die nun auszufallen drohen. Auf der anderen Seite hat die Gesellschaft Verbindlichkeiten gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz. Das alles könne dazu führen, dass die P&R Transport-Container GmbH ebenfalls in Schwierigkeiten geraten könnte, ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Verzinsung und Rückzahlung zu erfüllen. Derzeit werde ein Restrukturierungskonzept geprüft.

"Insgesamt sind das keine guten Nachrichten für die Anleger der P&R Transport-Container GmbH. Auch ihr investiertes Geld könnte gefährdet sein", befürchtet Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das Anlagedebakel mit P&R-Containern könnte sich also noch ausweiten.

Für die Anleger aller P&R-Gesellschaften gehe es nun darum, ihr Vermögen zu schützen, so Rechtsanwalt Bernhardt. Ein vielversprechender Ansatzpunkt kann dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern und Vermittlern sein. Denn die P&R-Direktinvestments in Container waren für die Anleger von Anfang an ein spekulatives Geschäft mit Risiken, die über den Totalverlust des eingesetzten Geldes noch hinausgehen können. "Über dieses enorme Risiko hätten die Anleger auch entsprechend aufgeklärt werden müssen. Von einer sicheren Geldanlage kann keine Rede sein", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Zudem hätten die Anlageberater und Vermittler auch das Geschäftsmodell der Container-Direktinvestments auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: "Haben die Anlageberater oder Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können sie schadensersatzpflichtig sein."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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