Wer vor der Zeichnung einer Kapitalanlage vom Vermittler beraten wurde hat Anspruch auf eine so genannte anlager- und anlegergerechte Beratung. Dies heißt, das bei der Berücksichtigung der Wünsche des Anlegers ein passendes Produkt empfohlen werden muss. Wird zum Beispiel Anlegern, die "auf Sicherheit" investieren wollen, ein hoch spekulativer Swap angeboten und verkauft, dann hat der Anleger die Möglichkeit, die Rückabwicklung der Anlage zu verlangen, weil er sie im Fall einer korrekten und gesetzlich geforderten richtigen Beratung so niemals gezeichnet hätte. Unter "Falsche Anlageberatung" fällt u.a. auch das Verschweigen so genannter Kick-Backs. Damit sind Provisionen gemeint, die oft zwischen Anbietern von Kapitalmarktprodukten und den vermittlern geflossen sind. Auch darüber muss ein Anleger informiert werden.
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