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P&R-Container - Verjährung der Schadenersatzansprüche am 31.12.2021

23. November 2021 | Bank- und Kapitalmarktrecht
P&R-Container galten bei Anlegern lange Zeit als sichere Kapitalanlage, bis sie 2018 von der Insolvenz der P&R-Gesellschaften kalt erwischt wurden und enorme finanzielle Verluste erlitten haben. Der Insolvenzverwalter konnte inzwischen zwar die ersten Abschlagzahlungen an die Anleger vornehmen und hat bereits weitere Auszahlungen im kommenden Jahr in Aussicht gestellt – der finanzielle
Hansjörg Looser
Hansjörg Looser

Herr Rechtsanwalt Hansjörg Looser studierte an der Universität Konstanz sowie der Université d’Auvergne in Clermont-...

P&R-Container galten bei Anlegern lange Zeit als sichere Kapitalanlage, bis sie 2018 von der Insolvenz der P&R-Gesellschaften kalt erwischt wurden und enorme finanzielle Verluste erlitten haben. Der Insolvenzverwalter konnte inzwischen zwar die ersten Abschlagzahlungen an die Anleger vornehmen und hat bereits weitere Auszahlungen im kommenden Jahr in Aussicht gestellt – der finanzielle Schaden lässt sich über das Insolvenzverfahren aber nur zum Teil ausgleichen. Um die Verluste weiter zu kompensieren, lassen sich Schadenersatzansprüche geltend machen. Aber Achtung: Hier droht zum Jahresende 2021 die Verjährung der Ansprüche.

 

Im Sommer 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Container Leasing GmbH sowie die P&R Transport-Container GmbH eröffnet. Rund 54.000 Anleger sind von der Insolvenz betroffen. Auch wenn bereits erste Abschlagzahlungen geflossen sind, kann sich das Insolvenzverfahren noch über Jahre hinziehen und die Insolvenzmasse wird nicht reichen, die Ansprüche der Gläubiger vollauf zu befriedigen. Parallel zum Insolvenzverfahren können aber auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Verschiedene Gerichte haben Anlegern inzwischen Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen. Denn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko bei den bestehenden Container-Investments aufklären müssen. Zudem haben auch die Wirtschaftsprüfern drei der P&R-Gesellschaften nur noch ein eingeschränktes Testat erteilt. „Auch das ist für Anleger natürlich ein wichtiger Punkt, über den sie hätten informiert werden müssen, bevor sie ihr Investment zeichnen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Es bestehen daher zwar gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Aufgrund der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist müssen Anleger jetzt aber handeln, da zum 31. Dezember 2021 ihre Schadenersatzansprüche verjähren.

 

Anleger sollen Hemmungsvereinbarung unterzeichnen

 

Aufgrund der anstehenden Verjährung werden auch die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften aktiv und schreiben die rund 6.000 Anleger an, die die Hemmungsvereinbarung bislang nicht unterschrieben haben. Die Hemmungsvereinbarung dient dem Zweck, Anfechtungsansprüche der insolventen P&R-Gesellschaften in wenigen repräsentativen Fällen gerichtlich zu klären, statt in Einzelverfahren. Da auch hier Ende 2021 die Verjährung eintritt, werden die Insolvenzverwalter ihre Ansprüche gegen die Anleger, die die Hemmungsvereinbarung nicht unterzeichnet haben, noch in diesem Jahr gerichtlich geltend machen und Zahlungen der letzten vier Jahre vor der Insolvenz zurückverlangen.

 

„Davon sollten sich Anleger nicht unter Druck setzen lassen. Bisher haben die Gerichte sehr unterschiedlich über die Rückzahlungspflicht der P&R-Anleger entschieden“, so Rechtsanwalt Looser.

 

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/pr-container/

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