Schenkungssteuer wird fällig, wenn bei der Vermögensübertragung Freibeträge überschritten werden. Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.
Schenkungssteuer wird fällig, wenn bei der Vermögensübertragung Freibeträge überschritten werden. Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.