Kapitalschutz.de steht in engem Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der Spardabank Hessen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen
Wenn Sie bei der Sparda-Bank Hessen eG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Sparda-Bank Hessen eG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind. Wer also bei der Sparda-Bank Hessen eG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden, den wir auf Wunsch gern vermitteln.
Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Hessen eG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.
Im Zuge eines z.B. durch MPH Legal Services begleiteten Widerrufs eines Baudarlehens aus dem Jahre 2010 entlässt die Sparda-Bank Hessen eG den Baufinanzierungskunden mit sofortiger Wirkungs aus dem Darlehen. Dies unter Verzicht auf jede Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem werden bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers verzinst. Der Darlehensnehmer erspart eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 18.000,00.-.