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Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen angesichts der jüngsten Anlegerskandale Auswüchse auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt eingedämmt werden.
Die BWF-Stiftung (Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung) ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf: Verdacht auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.