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Für Anleger der Berformance Group AG mit Sitz in der Schweiz häufen sich die schlechten Nachrichten. Zunächst flossen die Auszahlungen nicht mehr wie versprochen und inzwischen gibt es Anzeichen, dass es sich um Anlagebetrug handeln könnte.
Die „BWF-Stiftung“ machte es vor und verkaufte Gold, das es gar nicht gab - bis der Betrug aufflog und die Verantwortlichen hinter schwedische Gardinen zogen.
Nachhaltige Investments stehen bei Anlegern hoch im Kurs. Die Emissionshäuser tragen dem Rechnung und legen Fonds auf, die vermeintlich umweltfreundlich und nachhaltig investieren. Anleger sollten allerdings genau hinschauen, in welche Objekte das Geld aus sog. ESG-Fonds fließt.
Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i.
Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG am 9. April 2024 eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D).
Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat.
Jetzt haben es die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH schwarz auf weiß. Ihre Gelder sind nach der Insolvenz der SC Finance Four GmbH akut gefährdet. Wie zu erwarten war, hat die Finanzaufsicht BaFin am 14. März 2024 gemäß § 11a Abs.
Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 wurden bereits im Januar damit konfrontiert, dass die Zinszahlungen für das 4. Quartal 2023 nicht fristgerecht ausgezahlt, sondern ausgesetzt werden. Jetzt kommt es für die Anleger jedoch viel schlimmer.
Das Amtsgericht Stade hat am 15. Februar 2024 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet (Az. 73 IN 8/24). Für Anleger bzw. Mitglieder  der CO.NET Verbrauchergenossenschaft ist das ein Déjà-vu.
Eine ZAG-Lizenz ist eine den Rechtsnormen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechende Genehmigung, Zahlungsdienste anzubieten. Das ZAG regelt die Erbringung von Zahlungsdiensten und den Betrieb von E-Geld-Instituten wie z.B. NEO-Banken.