Für Anleger der Berformance Group AG mit Sitz in der Schweiz häufen sich die schlechten Nachrichten. Zunächst flossen die Auszahlungen nicht mehr wie versprochen und inzwischen gibt es Anzeichen, dass es sich um Anlagebetrug handeln könnte. Im Rahmen einer groß angelegten Razzia bei der Berformance Group am 11. Juni 2024 soll es zu mehreren Festnahmen gekommen sein, u.a. soll der Geschäftsführer verhaftet worden, berichtet der Schweizer „Blick“ online.
Bei der Razzia in mehreren europäischen Ländern sind Wohn- und Geschäftsräume durchsucht worden. Es geht um Betrugsverdacht. Die Federführung für die konzertierte Aktion lag bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und dem Landeskriminalamt Thüringen.
Nach Angaben der Ermittler sollen Anleger um 109 Millionen Schweizer Franken oder umgerechnet 113 Millionen Euro geschädigt worden sein. Den Beschuldigten wird nach Angaben der Ermittler zur Last gelegt, über Online-Vertrieb sowie bundesweit agierende Vertriebsmitarbeiter vermeintliche Anlageprodukte im Zusammenhang mit Kryptowährungen, insbesondere der Verpachtung von Automaten zum Tausch in Kryptowährungen, vermarktet zu haben. Anlegern sollen dabei Renditen bis zu 200 Prozent in drei Jahren in Aussicht gestellt worden sein.
Die Ermittlungen seien vor rund einem Jahr nach einem Hinweis der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin aufgenommen worden, teilte das LKA Thüringen am 12. Juni 2024 in einer Presseerklärung mit. Nach derzeitigen Ermittlungsstand müsse davon ausgegangen werden, dass die Gelder der Anleger nicht investiert wurden, sondern es sich um Anlagebetrug im großen Stil handele. Dabei sollen Anleger aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und Spanien geschädigt worden sein. An den Durchsuchungen sollen insgesamt 280 Beamte aus Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Österreich beteiligt gewesen sein.
Die BaFin hatte schon im Dezember 2023 mitgeteilt, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Berformance Group Vermögensanlagen in Form von kombinierten Pacht- und Unterpachtverträgen über Krypto-Automaten und Mining-Hardware ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt anbietet. Die Vermögensanlagen sind auch unter der Bezeichnung „Konzept More“ der Suxxess One GmbH und der Block4you s.r.o. mit Sitz in Österreich bzw. Tschechien bekannt.
„Ohne einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt dürfen Vermögensanlagen in Deutschland nicht angeboten werden. Geldanlagen ohne Prospekt sind oft verdächtig. Nun deutet einiges darauf hin, dass die Anleger Opfer eines Betrugs geworden sind, auch wenn wie immer zunächst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der Schweizer Blick berichtet über einen Anleger aus Stuttgart, der Ende 2023 Geld bei der Berformance investierte. Zunächst sei alles rund gelaufen und Auszahlungen regelmäßig erfolgt. Ab Februar habe es aber Probleme gegeben und ab Mai seien dann überhaupt keine Auszahlungen mehr erfolgt. Nun fürchtet der Anleger um sein investiertes Geld. „So wie diesem Investor wird es vielen Anlegern gehen. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen“, so Rechtsanwalt Seifert.
So kann zunächst die fristlose Kündigung der Verträge geprüft werden. Zudem kann geprüft werden, ob Ansprüche auf ggf. sichergestellte Vermögenswerte geltend gemacht werden können. Ebenso kommen Schadenersatzansprüche in Betracht.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. Mwst. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht