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GenoCrowd – Anleger der Crowdinvestments in Sorge

03. April 2025 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Sparer und Kleinanleger suchen verstärkt nach Möglichkeiten ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Auf der anderen Seite suchen Banken und andere Projektentwickler nach Investoren, um ihre Immobilienprojekte finanziell umsetzen zu können. Auf Crowdfunding-Plattformen werden beide Seiten zusammengebracht. Der Vorteil für die Anleger: Sie können sich schon mit vergleichsweise geringen Beträgen
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Sparer und Kleinanleger suchen verstärkt nach Möglichkeiten ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Auf der anderen Seite suchen Banken und andere Projektentwickler nach Investoren, um ihre Immobilienprojekte finanziell umsetzen zu können. Auf Crowdfunding-Plattformen werden beide Seiten zusammengebracht. Der Vorteil für die Anleger: Sie können sich schon mit vergleichsweise geringen Beträgen beteiligen. Die Projektentwickler profitieren hingegen von der Vielzahl der Anleger, so dass über die sog. Schwarmfinanzierung genug Kapital für die Umsetzung der Immobilienprojekte zu Stande kommt. Auch über die Plattform GenoCrowd konnten sich Anleger an Immobilienprojekten beteiligen.

Das Konzept des Crowdfundings hört sich zunächst nach einer Win-Win-Situation an. „Risikolos ist es aber nicht“, warnt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn für die Anleger besteht ein nicht zu unterschätzendes Verlustrisiko. „Auch der Totalverlust ist möglich“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anleger, die über die Plattform GenoCrowd in Immobilienprojekte investiert haben, dürften sich inzwischen fragen, ob sie ihr Geld sicher angelegt haben. GenoCrowd ist eine Plattform der Raiffeisenbank im Hochtaunus. Ziel ist es über Crowdinvesting Geld von Anlegern einzusammeln, um Immobilienprojekte zu finanzieren. Schon mit einem Betrag von 250 Euro konnten sich Anleger beteiligen.

Beunruhigend für die Anleger dürfte aber sein, dass die Raiffeisenbank im Hochtaunus offenbar in Schieflage geraten ist. Wie u.a. das Handelsblatt im Februar 2025 berichtete, hat die Finanzaufsicht BaFin der Bank die Kreditvergabe untersagt. Nach eigenen Angaben vergibt die Raiffeisenbank Hochtaunus schon seit Mai 2024 keine Kredite mehr.

Seitdem die BaFin das Kreditverbot verhängt hat, kursieren Gerüchte über eine mögliche Fusion der Raiffeisenbank im Hochtaunus. Als Partner wird die Volksbank Mittelhessen ins Gespräch gebracht. Die Kunden der Bank müssten sich bei einer Fusion keine Sorgen machen, ihre Gelder dürften gesichert sein.

Anleger, die über die Plattform GenoCrowd investiert haben, dürften angesichts der Schieflage aber beunruhigt sein. Wie das Online-Finanzmagazin biallo  am 14. März 2025 berichtete, ist es zumindest beim Projekt Bahnstraße in Willich zu Zahlungsverzögerungen gekommen. Hier war die Rückzahlung ursprünglich für den 31. März 2024 vorgesehen.

Ob es auch bei anderen Crowdinvestings zu Zahlungsverzögerungen gekommen ist oder Anleger diese befürchten müssen, ist derzeit nicht bekannt. „Anleger sollten sich aber bewusst sein, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen können“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Risiko steigt bei Investments, die als Nachrangdarlehen vergeben wurden, noch. „Durch den vereinbarten Nachrang müssen sich die Anleger hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Im Insolvenzfall könnten sie deshalb leer ausgehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Selbst vor einer Insolvenz trifft die Anleger bei Nachrangdarlehen schon das Risiko des Totalverlusts, denn die Darlehensnehmerin muss die Forderungen der Anleger nicht bedienen, wenn dadurch die Insolvenz eintreten könnte.

Anlegern von Crowdinvestments  können aber Schadenersatzansprüche zustehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt wurden. So hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 7. Februar 2025 entschieden, dass auch die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24). Das Gericht machte deutlich, dass die Anleger über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung wesentlich sind, aufgeklärt werden müssen. „Dazu gehören natürlich auch die Risiken und insbesondere das erhöhte Totalverlustrisiko bei Nachrangdarlehen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht 

 

 

 

 

 

 

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