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Greenwashing - DWS muss Bußgeld zahlen

10. April 2025 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.

Der DWS wird vorgeworfen, dass sie Greenwashing bei Finanzprodukten betrieben hat. Das heißt, sie hat Kapitalanlagen als nachhaltiger beworben als sie tatsächlich sind. Die ESG-Angaben sollen geschönt worden sein. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung). Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb schon 2022 Ermittlungen gegen die Fondsgesellschaft auf, in deren Verlauf es im Mai 2022 und Februar 2024 zu zwei großen Razzien in den Geschäftsräumen der DWS gekommen ist.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist offenbar zu dem Schluss gekommen, dass die DWS  Finanzprodukte zu offensiv als ESG-konform beworben hat, wie das Handelsblatt am 2. April 2025 online berichtete.

Eine ehemalige Nachhaltigkeitschefin der DWS hatte den Stein ins Rollen gebracht. Sie hatte behauptet, dass die DWS Kapitalanlagen als nachhaltiger dargestellt habe, als sie tatsächlich sind. Ähnlich sieht das wohl auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt und hat ein millionenschweres Bußgeld verhängt. In den USA ist schon 2023 ein Bußgeld in Höhe von 19 Millionen Dollar wegen des Greenwashing-Verdachts gegen die DWS verhängt worden.

In Deutschland sind die Untersuchungen gegen die DWS nun abgeschlossen. Betroffene Anleger müssen die Greenwashing-Vorwürfe hingegen noch nicht zu den Akten legen. „Ebenso wie Rendite sind auch Ökologie, Nachhaltigkeit oder soziale Verantwortung für viele Anleger wichtige Kriterien bei der Auswahl ihrer Geldanlage. Durch geschönte ESG-Angaben können die Anleger sich für eine Kapitalanlage entschieden haben, in die sie ansonsten nicht investiert hätten. Dadurch können ihnen Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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