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UniImmo Wohnen ZBI - Schadenersatz für Anlegerin

Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Die Anlegerin hat demnach Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Investition.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Die Anlegerin hat demnach Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Investition.

Anleger des UniImmo Wohnen ZBI haben im Juni 2024 viel Geld verloren als der Immobilienfonds um 17 Prozent abgewertet wurde. „Es gibt jedoch Hoffnung für die Anleger. Ihr Geld muss nicht verloren sein. Das zeigen Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth und jetzt auch des Landgerichts Stuttgart“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Nürnberg-Fürth hatte mit Urteil vom 21. Februar 2025 entschieden, dass das Risiko im Basisinformationsblatt zum offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit dem Indikator 2 bzw. 3 auf der siebenteiligen Skala zu gering bewertet wurde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt. Diese hatte argumentiert, dass die Einstufung über das tatsächliche Risiko des Fonds hinwegtäusche.

Der Ansatzpunkt in dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart war ein anderer. Hier klagte eine Anlegerin des UniImmo Wohnen ZBI gegen die Vereinigte Volksbank Böblingen auf Schadenersatz, weil diese sie falsch beraten habe, wie u.a. das Handelsblatt am 15. Mai 2025 online berichtet.

Die Volksbank habe ihr die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds UniImmo  Wohnen ZBI empfohlen, obwohl sie an einer sicheren Geldanlage interessiert gewesen sei. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört es, die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufzuklären und sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Kapitalanlagen anzubieten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Gegen diese Pflicht habe die Bank verstoßen, so die Klägerin und auch das LG Stuttgart kam zu dieser Auffassung. Die Bank habe gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und habe sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht. Sie müsse der Klägerin daher ihre Investition in den offenen Immobilienfonds vollständig ersetzen, entschied das LG Stuttgart.

Weder das Urteil des LG Nürnberg-Fürth noch das Urteil des LG Stuttgart ist rechtskräftig. Der Fondsinitiator Union Investment bzw. die Volksbank Böblingen legen Berufung gegen die Entscheidungen ein.

„Dennoch sind beide Urteile ein wichtiger Fingerzeig für die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI und machen deutlich, dass Schadenersatzansprüche bestehen können“, so Rechtsanwalt Seifert. Deutlich wird auch, dass sich verschiedene Wege anbieten, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Einerseits können Schadenersatzansprüche gegen den Fondsinitiator bestehen, weil das Risiko in dem Basisinformationsblatt zu gering dargestellt wurde, andererseits können auch Forderungen gegen Anlageberater wegen Falschberatung bestehen, wenn sie die Risiken der Geldanlage nicht ordnungsgemäß dargestellt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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