Übersteigen die Ausnahmen die Eingaben entsteht ein Verlust. Auf Antrag kann das Finanzamt dann einen entsprechenden „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ausstellen. Ein Verlustvortrag macht durchaus Sinn und kann sich steuermindernd auf die Jahre auswirken, in denen wieder ein Gewinn erzielt wird. Der Verlustvortrag kann dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag kann bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.