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Negative Zinsen

11. August 2015

Zu einer der extremen Auswirkungen der aktuellen Schuldenkrise gehört die Entwicklung negativer Zinsen im EURO-Raum. Am 3. Juni 2015 beschloss die Europäische Zentralbank erneut, den Leitzins bei 0,05 % p.a. zu belassen.

Der Zinssatz für Einlagenfazilitäten beträgt schon seit Monaten - 0,20 % p.a.. Die EURIBOR-Sätze für Ausleihungen zwischen einer Woche und 3 Monaten sind mit Sätzen zwischen -0,12 % p.a. und -0,013 aktuell negativ (Stand 04.06.2015). Die Welt steht Kopf. Es sieht danach aus, als würde der Gläubiger zum Schuldner des Zinsanspruchs.

Rechtsanwalt János Morlin ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bei RÖSSNER Rechtsanwälte intensiv mit den Auswirkungen zu niedriger oder gar negativer Zinsen auf die unterschiedlichsten Finanzmarktprodukte wie Swaps oder Darlehensverträge befasst. Morlin: "Die juristischen Konsequenzen negativer Zinssätze auf Finanzprodukte sind wenig erforscht. Insbesondere Vertragsparteien von Darlehen, Swaps und Anleihen, deren Verzinsung auf aktuell negativen variablen Zinssätzen wie dem EURIBOR beruhen, stellen sich die Frage, wie sie mit ihren Verträgen umzugehen haben."

Zu den Betroffenen gehören auch Kommunen. Sie haben häufiger Darlehen und Swaps auf variabel verzinslicher Basis abgeschlossen. RÖSSNER Rechtsanwälte beweist im Themenkomplex "Swaps und Kommunen" seit Jahren besondere Expertise und dokumentiert Swaps-Knowhow auf www.swaps.de

Rechtsanwalt Morlin hat auf www.roessner.de/negative-zinsen  umfangreich zur Handhabung von Finanzmarktprodukten bei negativen Zinsen Stellung bezogen und das Thema intensiv durchleuchtet.