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Kündigung des Bausparvertrags

22. Januar 2015

Immer mehr Bausparkassen kündigen ältere Bausparverträge. Verbraucher können sich dagegen wehren.

In Zeiten anhaltender Niedrigzinsen suchen Verbraucher händeringend nach einer Geldanlage, die zumindest ein wenig Rendite bringt. Froh konnte sein, wer noch einen Bausparvertrag hat. Doch auch den Bausparern geht es an den Kragen. Immer mehr Bausparkassen wollen Altverträge kündigen, um nicht die vergleichsweise hohen Zinsen zahlen zu müssen.

Ältere Bausparverträge sind häufig noch mit drei bis fünf Prozent verzinst. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen eine rentable Geldanlage. Die Bausparkassen sehen das jedoch anders: Diese älteren Bausparverträge belasten ihr Budget und werden deshalb zunehmend gekündigt. Diverse Bausparkasse verschicken an ihre Kunden entsprechende Kündigungsschreiben oder bieten neue Verträge zu schlechteren Konditionen für den Verbraucher an. Betroffen sind in der Regel Altverträge, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind aber das Baudarlehen noch nicht abgerufen wurde.

Diese Vorgehensweise wird jedoch nicht nur von Verbraucherschützern angezweifelt. Klar ist, dass die Bausparkassen die Bausparverträge dann kündigen können, wenn die Bausparsumme voll angespart ist. Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag in der Regel aber schon bei einem Guthaben zwischen 40 und 50 Prozent. Daher raten Verbraucherschützer gegen ungerechtfertigte Kündigungen des Bausparvertrags vorzugehen.

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