Im Online-Casino hätte ein Spieler beinahe sprichwörtlich Haus und Hof verspielt. Seine Verluste summierten sich auf fast 180.000 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Aachen erreicht, dass er seine Verluste bis auf den letzten Cent zurückbekommt. Das LG Aachen hat mit Urteil vom 28.10.2021 entschieden, dass die Anbieterin mit ihrem Angebot des Online-Glücksspiels gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat und dem Kläger seinen Verlust erstatten muss (Az.: 12 O 510/20).
Bis Juli 2021 galt ein umfassendes Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland. Das Verbot umfasste auch das Angebot von Glücksspielen im Internet. „Die Anbieter der Online-Casinos haben ihren Sitz oft in Malta oder Gibraltar und haben sich nicht weiter um das Verbot gekümmert. Mit leicht zugänglichen Webseiten in deutscher Sprache haben sie das Online-Glücksspiel auch für Spieler in Deutschland problemlos möglich gemacht. Da dieses Angebot verboten war, können Spieler ihre Verluste zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in diesem Fall. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte von seinem Wohnsitz in NRW aus über die Webseite des beklagten Anbieters über einen längeren Zeitraum bis Oktober 2020 am Online-Glücksspiel teilgenommen. Die Anbieterin verfügte über eine Glücksspiellizenz des Staates Malta, aber nicht für Deutschland. Der Kläger verlor im Online-Casino insgesamt einen Betrag von knapp 178.000 Euro. Die Zahlungen leistete er über sein in Deutschland geführtes Girokonto. Von dem Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland hatte er erst im Oktober 2020 erfahren. „Da die Anbieterin mit ihrem Online-Casino gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, forderten wir die Verluste zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe substantiiert dargelegt, dass sich seine Verluste auf exakt 177.845,48 Euro belaufen. In dieser Höhe habe die Anbieterin einen vermögenswerten Vorteil erlangt, den sie zuzüglich Zinsen erstatten müsse, so das LG Aachen. Die Zahlung der Spieleinsätze sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt, da die Spielverträge wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag NRW nichtig waren. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot dem Kläger die Möglichkeit eröffnet, am Online-Glücksspiel teilzunehmen und damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, führte das Gericht weiter aus. Ziel des Verbots sei der Schutz des Spielers vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels.
Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland zwar etwas gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Spieler können daher ihre Verluste von den Anbietern zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon mehrfach Schadenersatzansprüche für seine Mandanten durchgesetzt hat.
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