Der Streit um die mutmaßliche Vorratsspeicherung sensibler Verbraucherdaten eskaliert. Nachdem Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung eine sogenannte „Schattendatenbank“ der Schufa Holding AG aufgedeckt haben, steuert der Konflikt nun auf eine juristische Schlammschlacht zu. Die europäische Datenschutzorganisation noyb (None of your Business) hat eine umfassende Unterlassungsklage angekündigt, nachdem die Wirtschaftsauskunftei eine offizielle Frist zur Unterlassungserklärung verstreichen ließ und die Vorwürfe vehement zurückwies.
Der Vorwurf: Illegales Langzeitarchiv statt „Recht auf Vergessenwerden“
Laut den journalistischen Recherchen speichert Deutschlands größte Auskunftei die Daten von rund 68 Millionen Bürgerinnen und Bürgern weit über die offiziellen Fristen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Während negative Einträge wie Restschuldbefreiungen, Pfändungen oder abgewickelte Kredite im regulären System nach spätestens drei Jahren gelöscht werden müssen, verbleiben sie in dem separaten Archiv der Schufa bis zu zehn Jahre lang gespeichert. Das hat mit den vollundigen Versprechen der Schufa für mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit nichts zu tun!“
noyb-Chef Max Screms kritisiert das Vorgehen scharf als „rechtswidrige Datenverarbeitung“ und wirft der Schufa vor, den Betroffenen zudem unvollständige DSGVO-Selbstauskünfte auszugeben.
Die Schufa kontert: „Keine Schattendatenbank, sondern legitimes Archiv“
Die Schufa wehrt sich entschlossen gegen die Anschuldigungen. Konzernchefin Tanja Birkholz wies den Begriff der „Schattendatenbank“ zurück und betonte, es handele sich um ein branchenübliches „historisches Datenarchiv“, das strikt vom operativen Geschäft getrennt sei. Das Unternehmen begründet die Praxis mit regulatorischen Pflichten und der wissenschaftlichen Score-Entwicklung und führt an, dass die Altdaten notwendig seien, um die Zuverlässigkeit neuer mathematischer Score-Modelle zu testen.
Konzerne testen mit Altdaten
Brisant bleibt jedoch die Praxis der Weitergabe: Die Schufa stellt diese historischen Datensätze in Form von Simulationen auch Unternehmenskunden wie Banken, Energieversorgern und Telko-Anbietern zur Verfügung. Zwar argumentiert die Auskunftei, dies geschehe nur zu Testzwecken des im Frühjahr eingeführten neuen, transparenteren Scores.
Fritsch: „Warum man sich falsch verhält, ist in der Regel nicht wesentlich, dadurch kann die Schufa diese Verstöße gegen die eigenen Versprechen nicht legitimieren!“
Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnen jedoch vor Missbrauchspotenzial. Für Firmen sei die Versuchung enorm hoch, die Einblicke in die finanzielle Vergangenheit der Verbraucher heimlich in reale Kreditentscheidungen einfließen zu lassen. Die Kanzlei Hafencity vertritt zahlreiche Mandanten gegen die Schufa und sieht auch im Umgang mit alten daten Verbraucherrechte berührt.
Der Ausblick: Millionen-Schadensersatz droht
Die Fronten sind verhärtet: Die Schufa kündigte bereits an, ihre Speicherpraxis notfalls bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu verteidigen. Parallel bereitet noyb neben der Unterlassungsklage eine Sammelklage (Verbandsklage) für betroffene Verbraucher vor. Sollten die Gerichte der Argumentation der Datenschützer folgen, droht der Auskunftei eine Klagewelle historischen Ausmaßes.

