Das Versprechen klingt verlockend: Eine eigene Solaranlage auf dem Dach, komplett ohne Anschaffungskosten, inklusive Wartung und Versicherung. Mit diesem „Rundum-Sorglos-Modell“ ist der Solaranbieter Enpal zum Marktführer aufgestiegen. Doch Verbraucherzentralen und Juristen mahnen zunehmend zur Vorsicht.
Wer einen Vertrag bei dem Berliner Solar-Riesen unterschreibt, bindet sich meist über zwei Jahrzehnte und geht erhebliche wirtschaftliche sowie rechtliche Risiken ein. Das größte Problem aus Verbraucherschutzsicht ist die langfristige Kostenfalle des klassischen Mietmodells. Zwar entfällt die anfängliche Investition, doch die monatlichen Raten summieren sich über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren oft auf das Doppelte eines regulären Kaufpreises. Die inkludierten Serviceleistungen rechtfertigen diesen massiven Aufpreis in den seltensten Fällen. Zudem basieren die Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vertrieb häufig auf sehr optimistischen Strompreissteigerungen und hohen Eigenverbrauchsquoten.
Fällt die reale Stromersparnis im Alltag geringer aus, wird das Modell für den Hausbesitzer schnell zum Verlustgeschäft. Neben den Kosten bergen die Verträge spezifische juristische Fallstricke. Da die Anlage während der Mietzeit im Eigentum von Enpal verbleibt, verlangt das Unternehmen zur Absicherung in der Regel die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch des Hauses. Dies erschwert einen späteren Immobilienverkauf massiv. Der Käufer muss rechtlich zwingend in den teuren Mietvertrag eintreten. Weigert er sich, ist der Verkäufer gezwungen, die Anlage für eine hohe fünfstellige Summe vorzeitig abzulösen, bei der Enpal meist auch den entgangenen Gewinn der restlichen Jahre einfordert.
Auch bei den neueren Finanzierungsmodellen, die Enpal als Alternative anbietet, ist rechtliche Vorsicht geboten. Hierbei handelt es sich meist um ein verbundenes Geschäft gemäß § 358 BGB. Verbraucher schließen gleichzeitig einen Kaufvertrag mit Enpal und einen Kreditvertrag mit einer Partnerbank ab. Verzögert sich die Installation oder der bürokratische Netzanschluss durch Enpal um Monate, schützt dies nicht vor der Zahlungspflicht. Der Kunde muss die Raten an die Bank weiter bedienen, selbst wenn die Anlage noch keinen Cent Strom produziert, da eine Ratenminderung rechtlich an strenge Voraussetzungen und formelle Mängelrügen gekoppelt ist. Zusätzlicher Konfliktstoff entsteht regelmäßig bei der Montage.
Enpal arbeitet flächendeckend mit Subunternehmern. Verursachen diese Handwerker Schäden am Dach oder der Hauselektrik, haftet Enpal zwar als Vertragspartner für seine Erfüllungsgehilfen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Schadensregulierung über die stark digitalisierten und automatisierten Kundenservice-Prozesse des Unternehmens oft langwierig und schleppend verläuft. Verbraucherschützer raten daher dringend davon ab, sich im Beratungsgespräch unter Druck setzen zu lassen. Vor jedem Abschluss sollte zwingend das Angebot eines regionalen Handwerksbetriebs zum Direktkauf eingeholt und mit den Gesamtkosten des 20-Jahres-Vertrags verglichen werden.

