Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Adcada-Gesellschaften müssen auf BaFin-Anordnung abgewickelt werden

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat weiteren Adcada-Gesellschaften mit Bescheid vom 16.  November 2020  die Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betrieben Einlagengeschäft aufgegeben. Betroffen sind:

  • Adcada International AG
  • Adcada Immobilien AG PCC
  • Adcada.healthcare GmbH

Die Adcada International AG und die Adcada Immobilien AG PCC haben ihren Sitz in Ruggell, Liechtenstein. Sie haben unter den Bezeichnungen „Adcada.money Festzins“ und „Adcada.money Hypozins“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, teilt die BaFin mit. Die Finanzaufsicht hat deshalb die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die angenommenen Gelder sind unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Einen Abwickler hat die BaFin bereits bestellt.

Die Adcada.healthcare GmbH mit Sitz in Bentwisch nahm unter der Bezeichnung „Adcada.healthcare Bond“ ebenfalls unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an. Auch ihr fehlte die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin. Daher muss auch diese Gesellschaft das Geschäft einstellen und abwickeln und die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Allerdings wurde über die Adcada.healthcare GmbH am Amtsgericht Rostock inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 62 IN 392/20).

„Anleger der betroffenen Adcada-Gesellschaften sollten genau im Auge behalten, ob ihr investiertes Geld auf ihrem Konto eingeht. Sollte es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen kommen oder kein Geld fließen, sollten die Anleger handeln und ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen, bevor ihr Geld verloren ist“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist, dass auch diese Gesellschaften Insolvenzantrag stellen. Über eine Reihe von Adcada-Tochtergesellschaften ist bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Werden die Insolvenzverfahren regulär eröffnet, können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Bei der Muttergesellschaft Adcada GmbH ist dies bereits der Fall. Hier können Anleger ihre Forderungen bis zum 23. Dezember 2020 beim Insolvenzverwalter anmelden. Gläubigerversammlungen für die Inhaber diverser Schuldverschreibungen hat das Insolvenzgericht auf den 14. Dezember terminiert.

Die Anmeldung der Forderungen ist wichtig, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtig werden können. „Die Insolvenzmasse wird allerdings kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. Um finanzielle Verluste abzuwehren,  können daher auch Schadenersatzansprüche geprüft werden“, so Rechtsanwältin Birkmann.

Schadenersatzansprüche können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler der Geldanlagen richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken wie das Totalverlustrisiko aufklären müssen.

Zudem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Rostock. Diese hat den Adcada-Firmensitz in Bentwisch aktuell erneut durchsuchen lassen. Auch aus den Ermittlungen können sich weitere Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche ergeben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...