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Dieselskandal: Schadenersatz für Audi A6 3.0 TDI

24. Mai 2022 | rund ums Auto
Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Käufer eines Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor mit Urteil vom 2. Mai 2022 Schadenersatz zugesprochen. Audi habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht.
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Käufer eines Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor mit Urteil vom 2. Mai 2022 Schadenersatz zugesprochen. Audi habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein 3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. So wie eine Reihe anderer Audi-Modelle war auch der A6 des Klägers von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und habe den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Das Fahrzeug sei unstreitig von einem Rückruf des KBA betroffen gewesen. Welche Funktion die Behörde konkret bemängelt hat, habe Audi nicht vollständig dargelegt. Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Audi so nicht widerlegen können, entschied das Gericht.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung habe das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufgewiesen. Ohne ein Software-Update habe die Gefahr bestanden, dass dem Pkw die Zulassung entzogen wird. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Audi A6 nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Ihm sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Auch ein Software-Update könne den bereits entstandenen Schaden nicht beseitigen. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen, so das LG Nürnberg-Fürth.

Das KBA hat für zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Verschiedene Oberlandesgerichte haben Audi bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Da viele Audi-Halter den Rückruf im Laufe des Jahres 2019 erhalten haben, müssen sie jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2022 die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

 

 

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