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Mercedes C 300 CDI im Abgasskandal - Schadenersatz

25. August 2022 | rund ums Auto
Der Käufer eines Mercedes C 300 CDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart ist mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung gekommen, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und dem Kläger Schadenersatz schuldet. Der Kläger hatte den Mercedes C 300 CDI im September 2013 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug ist der
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Der Käufer eines Mercedes C 300 CDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart ist mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung gekommen, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und dem Kläger Schadenersatz schuldet.

Der Kläger hatte den Mercedes C 300 CDI im September 2013 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

So komme u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Die Funktion bewirke, dass der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten wird und die Erwärmung des Motoröls so verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich, so der Kläger.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Mercedes habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Dem Argument des Autobauers, dass es ausreiche, wenn die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus eingehalten werden, erteilte das Gericht eine klare Absage. Die Grenzwerte seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im realen Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.

Mercedes habe zwar für das Modell eine EG-Typengenehmigung erlangt, die technischen Voraussetzungen dafür, nämlich die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, tatsächlich aber nicht erfüllt. Dadurch habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen wird.

Dem Käufer sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es sei sehr wahrscheinlich, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Widerruf der Zulassung droht, so das LG Stuttgart.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Pkw könne der Kläger von Mercedes die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag 

 

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