Der Autozulieferer Bosch muss interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal zur Verfügung stellen und kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Das hat das Landgericht Stuttgart aktuell entschieden. Bosch behält sich rechtliche Schritte gegen das Urteil vor.
Bosch hat für zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrzeuge die Motorsteuerungs-Software geliefert und könnte daher sicherlich wertvolle Informationen zur Aufklärung der Abgasmanipulationen liefern. Bisher hatte sich Bosch mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht geweigert, interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal herauszugeben. Das Landgericht Stuttgart entschied nun, dass Bosch die Unterlagen herausgeben muss. Insbesondere geht es dabei wohl um E-Mails zwischen Mitarbeitern von Bosch und VW sowie einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an Volkswagen.
In dem Verfahren spielt Bosch im Grunde genommen nur eine Nebenrolle, die aber wichtig werden könnte. Konkret geht es in dem Verfahren um Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Aktionäre werfen Porsche und VW vor, zu spät über die Abgasmanipulationen informiert und damit gegen die Ad-hoc-Pflichten verstoßen zu haben. Anleger haben durch den Abgasskandal zum Teil erhebliche Wertverluste ihrer Aktien hinnehmen müssen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt sowohl Aktionäre als auch Autokäufer in Sachen Abgasskandal. "Die Frage, wann die VW-Führung von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatte, ist sowohl für die Ansprüche der Aktionäre als auch der geschädigten Verbraucher wichtig. Informationen von Bosch könnten tatsächlich mehr Licht ins Dunkel bringen", so Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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