Unterstützt wurde die Staatsanwaltschaft dem Bericht zu Folge von den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg. Es geht wieder einmal um den Verdacht von Abgasmanipulationen. Vor einem knappen Jahr gab es deshalb schon einmal eine Razzia bei Audi. Damals ging es aber nur um ca. 80.000 Fahrzeuge für den US-Markt. Jetzt wurden die Ermittlungen ausgeweitet. Bei rund 200.000 Fahrzeugen für den US-Markt und den europäischen Markt könnten die Abgaswerte manipuliert worden sein. Auch hier gibt es den Verdacht, dass die Abgase nur auf dem Prüfstand vorschriftsmäßig gereinigt werden, während im normalen Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen werden. "Bestätigt sich der Verdacht, hat Audi seinen Kunden dreckige Diesel als emissionsarme Fahrzeuge verkauft. Dagegen können sich die Käufer wehren", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Immer wieder Audi. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass es offenbar auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren zu Abgasmanipulationen gekommen sein soll. Nach der Freigabe eines Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müssen auch die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit V6-TDI-Motor und der Abgasnorm 6 zurück in die Werkstätten. Noch dicker könnte es für Halter des Audi A8 kommen. Für den A8 mit dem Achtzylinder-TDI-Motor und der Euro 6 Schadstoffklasse, der von 2013 bis Mitte 2017 gebaut wurde, gab es schon im November 2017 einen Rückruf. Nun gibt es offenbar Zweifel beim KBA, ob ein Update ausreicht, um das Modell in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. "Ist das nicht möglich, droht der Verlust der Zulassung. Die Fahrzeuge müssten dann stillgelegt werden", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt.
Für den erfahrenen Juristen ist klar, dass sich Audi-Kunden das Verhalten des Autobauers nicht bieten lassen müssen. Durch die Abgasmanipulationen wiesen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich nicht ohne weiteres beheben lasse oder zu anderen Mängeln führen könnte. "Dementsprechend können Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchgesetzt werden", sagt Cäsar-Preller. Alternativ könne auch geprüft werden, ob der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist, um durch einen erfolgreichen Widerruf die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.
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