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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Abgasskandal – KBA nimmt Mercedes GLK 220 CDI Euro 5 ins Visier

Mercedes gerät im Abgasskandal weiter unter Druck. Nach Medienberichten vom 14. April 2019 geht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Verdacht nach, ob beim Mercedes GLK 220 CDI der Abgasklasse Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wurde. Die Behörde hat ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet.

Wie zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete, geht das KBA einem Verdacht nach, der schon im Herbst 2015 beim Dieselmotor OM 651 aufkam. Nach weiteren Untersuchungen beim Mercedes GLK 220 CDI hat sich bei der Behörde offenbar der Verdacht erhärtet, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Nach dem Bericht der „BamS“ ist auf dem Prüfstand eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv, die im Straßenverkehr aber deaktiviert sei. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß auf der Straße nicht eingehalten werden. Betroffen sollen rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden, sein.

Beim KBA hat sich offenbar der Verdacht erhärtet, dass es sich bei dieser Funktion um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. „Sollte Daimler diesen Verdacht nicht entkräften können, droht ein verpflichtender Rückruf durch das KBA. Der Mercedes-Abgasskandal würde ein ganz neues Ausmaß erreichen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen muss Daimler im Abgasskandal in Deutschland ohnehin rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Dabei handelt es sich allerdings ausschließlich um Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Das könnte sich nach den Untersuchungen durch das KBA ändern. „Zudem hat das Landgericht Stuttgart die thermischen Fenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt. Diese sog. Thermofenster kommen auch bei Mercedes-Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 zum Einsatz. Ähnlich wie VW-Kunden können auch Mercedes-Käufer ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend machen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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