Im Abgasskandal muss die Porsche AG einem Käufer eines Porsche Macan S Diesel Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 26. März 2019 entschieden (Az.: 12 O 182/18). Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung habe Porsche den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Dortmund.
Der Kläger hatte in dem Fall im Jahr 2016 einen Porsche Macan S Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Weil das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hatte, ordnete es einen verpflichtenden Rückruf an. Der Kläger machte aufgrund der Abgasmanipulation Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend.
Die Klage hatte vor dem Landgericht Dortmund Erfolg. Durch die Abgasmanipulation sei der betroffene Porsche Macan S mangelhaft. Dies ergebe sich schon aus dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Darüber hinaus habe sich Porsche die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung erschlichen. Letztlich habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht. Der Kläger sei durch den Kauf vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz. Dem stehe auch nicht im Weg, dass Porsche den Motor nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen habe.
„Porsche gerät im Abgasskandal zunehmend unter Druck. Neben dem Landgericht Dortmund haben auch schon andere Gerichte entschieden, dass Porsche die Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen. Die Folge kann dann z.B. die Rückabwicklung des Kaufvertrags sein. Porsche muss das Fahrzeug dann zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
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