Der Abgasskandal ist auch an Opel nicht spurlos vorüber gegangen. Im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für rund 96.000 Diesel-Fahrzeuge angeordnet. Grund für den Rückruf ist, dass die Behörde bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2,0 l (125kw) sowie Zafira 1,6 l (88kw / 100kw), Zafira 2,0 l, (96kw / 125kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung entdeckt hatte.
In Deutschland sind rund 32.000 Fahrzeuge von dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA betroffen. Opel hatte zwar schon etwa 23.000 Fahrzeuge auf freiwilliger Basis nachgerüstet, wehrte sich aber gegen den verpflichtenden Rückruf. Mit dem Widerspruch scheiterte der Autobauer allerdings im November 2018 vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab und stellte fest, dass es schwerwiegende Anhaltspunkte dafür gebe, dass die von Opel verwendeten Abschalteinrichtungen unzulässig seien.
"Nach dem Rückruf durch das KBA und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts deutet vieles darauf hin, dass Opel bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Abgaswerte dadurch manipuliert hat. Gegen diese Manipulationen können sich die betroffenen Opel-Kunden wehren. Sie müssen sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können auch Schadensersatzansprüche geltend machen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass mögliche Schadensersatzansprüche gegen Opel nicht verjährt sind. In den vergangenen Wochen wurde vielfach eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal zum 31.12.2018 diskutiert. "Dieses Datum betrifft nur den ursprünglichen VW-Abgasskandal und nur Fahrzeuge von VW oder den Konzerntöchtern Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Und selbst bei diesen Fahrzeugen sind die Ansprüche in vielen Fällen noch nicht verjährt", stellt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi klar.
Der VW-Abgasskandal habe aber gezeigt, dass sich aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller durchsetzen lassen. Zahlreiche Gerichte haben entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und daher Anspruch auf Schadensersatz haben. "Hat Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Abgaswerte auf diese Weise manipuliert, dürfte sich diese Rechtsprechung auch auf geschädigte Opel-Kunden anwenden lassen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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