Nachdem VW, Audi und Porsche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal schon hohe Bußgelder zahlen müssen, wird nun auch der Autozulieferer Bosch zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte gegen die Robert Bosch GmbH mit Bescheid vom 23. Mai 2019 ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Verletzung des Aufsichtspflicht. Das Unternehmen hat das Bußgeld akzeptiert und das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Bosch ist damit abgeschlossen. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen einzelne Mitarbeiter laufen jedoch noch weiter.
Durch die Lieferung der Motorsteuerung ist Bosch in den Abgasskandal verwickelt. Wie die Staatanwaltschaft Stuttgart mitteilte, habe Bosch seit 2008 ca. 17 Millionen Motorsteuer- und Dosiersteuergeräte an verschiedene Autohersteller geliefert. Die unzulässigen Softwarestrategien hätten bei den damit ausgestatteten Fahrzeugen dazu geführt, dass sie mehr Stickoxide ausgestoßen haben als zulässig.
Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus der Ahndung der Ordnungswidrigkeit in Höhe von zwei Millionen Euro und der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile aus dem pflichtwidrigen Verhalten – 88 Millionen Euro.
Das Bußgeld gegen Bosch fiel damit deutlich geringer aus als bei VW, Porsche und Audi, die zusammen mehr als zwei Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen zahlen müssen. Ein Grund dafür ist, dass der wirtschaftliche Vorteil bei Bosch wesentlich geringer ist. Außerdem sieht die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für die Abgasmanipulationen bei den Autoherstellern und nicht bei Bosch. Nach umfangreichen Ermittlungsergebnissen sei davon auszugehen, dass die Initiative für Integration und Ausgestaltung der unzulässigen Strategien jeweils von Mitarbeitern der Autohersteller ausging, so die Stuttgarter Staatsanwaltschaft.
„Die Bußgelder gegen VW, Audi, Porsche und nun auch Bosch haben zwar keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen im Abgasskandal. Sie zeigen jedoch, dass die Autobauer die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht von sich weisen können. Die Chancen Schadensersatzansprüche gegen VW, Porsche oder Audi durchzusetzen, dürften damit noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Ohnehin haben zahlreiche Gerichte im Abgasskandal schon verbraucherfreundlich entschieden und sehen die Autobauer aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung in der Schadensersatzpflicht.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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