Das OLG Koblenz hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt. Mit Urteil vom 12. Juni 2019 entschied es, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher schadensersatzpflichtig ist (Az.: 5 U 1318/18).
„Das Urteil ist ein echter Meilenstein im Dieselskandal und dürfte wegweisend für viele weitere Verfahren sein, da davon auszugehen ist, dass sich Gerichte an der OLG-Entscheidung orientieren werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das OLG Koblenz hatte entschieden, dass der Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen VW Sharan mit dem Dieselmotor EA 189 Anspruch auf Schadensersatz habe, da er von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.
Das OLG kippte damit das erstinstanzliche Urteil. Zur Begründung führte es aus, dass VW sowohl Behörden als auch Verbraucher durch die Abgasmanipulationen systematisch getäuscht habe. Nur aufgrund dieser Täuschung habe der Kläger den Kaufvertrag überhaupt abgeschlossen und schon dadurch sei ihm ein Schaden entstanden. Durch die drohende Stilllegung des Fahrzeugs sei außerdem die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeugs in Frage gestellt worden.
Urteil lässt sich auf Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotor übertragen
„Das Urteil ist aber nicht nur für Fahrzeuge mit dem als ,Schummeldiesel‘ bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 von Bedeutung, sondern auch für die größeren 3-Liter-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Für eine ganze Reihe von Audi-Modellen, für den VW Touareg oder den Porsche Cayenne und Macan mit dem größeren Dieselmotor liegen Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. „Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass die Käufer durch die Abschalteinrichtungen vorsätzlich getäuscht wurden und daher Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Argumentation des OLG Koblenz lässt sich auch auf diese Fälle übertragen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Entsprechende verbraucherfreundliche Urteile vor zu Gunsten von Audi- oder Porsche-Kunden liegen bereits vor.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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