Dabei gehe es allerdings um Fahrzeuge, die zu der bereits angekündigten Überprüfung von 850.000 Einheiten gehören, für die aber eben die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist oder der Bescheid vom KBA noch nicht vorliegt.
Auch bei Audi-Dieselmodellen mit sechs bzw. acht Zylindern könnte es zu Abgasmanipulationen gekommen sein. Daher hatte Audi im Sommer 2017 die Überprüfung von 850.000 Einheiten angeboten. Rund 90 Prozent dieser Fahrzeuge seien inzwischen überprüft. Die Ergebnisse lägen dem KBA vor. Während es bei der Hälfte der Motoren keine Beanstandungen ab, ordnete das KBA für 156.000 Fahrzeuge den Rückruf wegen illegaler Abschalteinrichtungen an. Der Bescheid für rund 200.000 Fahrzeuge steht noch aus. Von dem Bescheid ist abhängig, ob Audi die Fahrzeuge freiwillig zurückrufen kann oder ob der Rückruf durch das KBA angeordnet wird. Wie das Handelsblatt berichtet, geht man im Audi-Vorstand davon aus, dass es zu weiteren Rückrufen kommen wird.
Erst kürzlich ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für Audi-Modelle mit dem V6 TDI Motor mit der Abgasnorm 6 an. Betroffen sind die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Auch bei diesen Modellen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt worden sein. Dabei soll es sich um eine Aufheizstrategie für den Motor handeln. Diese ist auf dem Prüfstand aktiviert, um die Emissionen zu senken. Im regulären Straßenverkehr kommt sie aber kaum zum Einsatz.
Von den betroffenen Fahrzeugen haben viele Modelle bereits die Schadstoffklasse Euro 6. "Das zeigt, dass der Abgasskandal auch neuere Diesel betrifft. Selbst Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 6 müssen nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Fahrverboten rechnen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Ob ein Software-Update dazu ausreicht, ist fraglich", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autofahrer vertritt.
Fahrverbot und Wertverlust bei ihren Diesel-Fahrzeugen müssen die Verbraucher aber nicht hinnehmen. "Sie müssen nicht die Zeche für die Fehler der Autohersteller zahlen. Durch die Abgasmanipulationen weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der zu Schadensersatzansprüchen bzw. zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen kann. Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Alternativ könne auch geprüft werden, ob der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die finanzierende Bank ihren Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de