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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Auch in Mainz droht ein Diesel-Fahrverbot

Als Anfang September entschieden wurde, dass in Frankfurt ab 2019 Fahrverbote für Diesel verhängt werden können, war das für viele Diesel-Fahrer in der Rhein-Main-Region ein Schock. Der nächste Hammer könnte folgen, falls das Verwaltungsgericht Mainz entscheidet, dass Fahrverbote auch in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt verhängt werden können.

Hintergrund der Klage der DUH ist, dass auch in Mainz die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung regelmäßig überschritten werden. Laut Umweltbundesamt lag diese Belastung 2017 im Durchschnitt bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter. Zulässig sind 40 Mikrogramm. In Mainz hofft die Politik, Fahrverbote vermeiden zu können und die eingeleiteten Maßnahmen ausreichen werden, um die Grenzwerte demnächst einzuhalten.

Ob das Verwaltungsgericht Mainz das ähnlich sehen wird, ist offen, Zuletzt haben die zuständigen Gerichte entschieden, dass Fahrverbote für Diesel unausweichlich sind, um die Belastung mit Stickoxiden zu reduzieren. "Es zeigt sich immer mehr, dass die Städte gar keine andere Wahl haben, als Fahrverbote in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen. Insofern wäre es nicht überraschend, wenn auch in Mainz ab 2019 Fahrverbote für Diesel kommen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wenn nach Frankfurt auch in Mainz ab 2019 Fahrverbote kommen, wird die Situation für Dieselfahrer und die vielen Pendler in der Rhein-Main-Region immer schwieriger. "Sie sollen für Fehler der Autobauer und der Politik büßen. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, sich zu wehren", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Zahlreiche verbraucherfreundliche Entscheidungen der Gerichte zeigen, dass gute Chancen bestehen, die Ansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen sie bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjähren.

Unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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