Obwohl der VW-Dieselskandal in den USA schon im Herbst 2015 aufgeflogen war, gingen die Abgasmanipulationen beim 3 Liter-Dieselmotor von Audi offenbar weiter. In der ARD-Reportage „Der Fall Audi“ wird aufgedeckt, dass Audi bei verschiedenen Modellen bis zu vier Abschalteinrichtungen verwendet haben soll. Allerdings wurde nur eine davon vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, die im Rahmen eines Zwangsrückrufs entfernt werden muss. Die übrigen Funktionen könne Audi dem Bericht zu Folge „freiwillig“ entfernen.
Sauber sollten die Audi 3-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 eigentlich sein. Das Versprechen konnte Audi nicht einlösen. Bis Anfang 2018 sollen noch Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft worden sein. „Trotz des Abgasskandals hat Audi offenbar weiter gemacht und aus Gewinnstreben Autos mit manipulierten Abgaswerten auf den Markt gebracht und das Vertrauen der Kunden enttäuscht. Die getäuschten Käufer müssen jedoch nicht auf dem Schaden sitzenbleiben und können ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
BGH: Unzulässige Abschalteinrichtung ist Sachmangel
Auch wenn das KBA den Rückruf „nur“ wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat, stehen die Chancen gut, die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Wie der BGH bereits Anfang des Jahres festgestellt hat, stellen unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel dar. „Dieser Mangel lässt sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen, da dadurch ggf. andere Mängel an dem Motor auftreten. Unabhängig davon haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Kunden durch die illegalen Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden und daher Anspruch auf Schadensersatz haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das führt dazu, dass der Käufer das Fahrzeug zurückgeben kann und sein Geld zurückbekommt. Strittig ist, ob für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden darf.
„Dass Audi offenbar noch weitere Abschalteinrichtungen benutzt hat, wird die Position des Autoherstellers in den Verfahren nicht stärken, sondern eher belegen, dass Audi die Kunden aus Profitstreben im großen Maß getäuscht hat“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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