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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Audi Abgasskandal – Manipulationen umfangreicher als angenommen

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Januar 2018 verschiedene Modelle Audi 3.0 l Euro 6 zurück. Betroffen waren die Dieselmodelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Recherchen des Handelsblatts und des Bayerischen Rundfunks zeigen nun, dass bei den Modellen offenbar nicht nur eine, sondern bis zu vier Abschalteinrichtungen genutzt wurden. Der V6 TDI Motor wurde nicht nur bei den Audi-Modellen, sondern auch beim VW Touareg oder dem Porsche Cayenne bzw. Macan eingesetzt.

Zur Erinnerung: Im Januar 2018 rief das KBA diverse Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 zurück. Grund war eine unzulässige Abschalteinrichtung. Durch die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, allerding ist diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiviert. Audi musste darauf hin weltweit rund 127.000 Fahrzeuge zurückrufen, davon knapp 78.000 in Deutschland.

Dem Bayrischen Rundfunk und dem Handelsblatt liegen nun offenbar nicht öffentliche Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Aus diesen soll hervorgehen, dass es noch drei weitere Funktionen gab, die für die Reduzierung des Schadstoffausstoßes sorgen sollten. Das KBA habe aber offenbar nur die Motoraufwärmfunktion als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und den Rückruf angeordnet. Die drei anderen Funktionen könne Audi hingegen „freiwillig“ entfernen, wie der BR berichtet. Aus den Unterlagen gehe zudem hervor, dass das KBA die meisten Modelle nicht selbst geprüft, sondern sich auf die Angaben des Unternehmens verlassen habe.

 

Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

 

„Obwohl im Herbst 2015 der Abgasskandal aufgeflogen ist, vertraute das Kraftfahrt-Bundesamt auch Anfang 2018 anscheinend immer noch den Angaben von Audi. Geschädigte sind die Audi-Kunden, die sich nun mit Software-Updates und dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge auseinandersetzen müssen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Immerhin gibt es zumindest den amtlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das erleichtert Schadensersatzklagen der betroffenen Audi-Kunden. Denn der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und der geschädigte Kunde Anspruch auf Ersatz hat. Darüber hinaus haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, dass Käufer durch unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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