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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Audi Abgasskandal: Schadensersatz beim Audi A6 3.0 TDI

Wie der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt kürzlich berichteten, hat Audi bei Dieselfahrzeugen mit 3-Liter-Motoren bis zu vier Abschalteinrichtungen verwendet. Nur wegen einer dieser Funktionen ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichten Rückruf. Inzwischen häufen sich die Urteile, die geschädigten Audi-Käufern Schadensersatzansprüche auch bei Fahrzeugen mit V6-TDI-Motoren zusprechen.

Dazu zählt auch ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11. Juni 2019 (Az.: 4 O 219/18). Das Gericht stellte fest, dass der Käufer eines Audi A6 Avant 3.0 TDI durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadensersatz habe. Der Händler müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Der Kläger hatte Ende 2017 den Audi A6 Avant 3.0 TDI bei einem Händler gebraucht gekauft. Nachdem bekannt geworden war, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, bei der ein Thermofenster dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird, verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Rücktritt vom Kaufvertrags sei wirksam erfolgt, erklärte das LG Heilbronn. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung weise das Fahrzeug einen Sachmangel auf, der nicht unerheblich sei. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug keine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist, durch die ggf. der Entzug der Zulassung droht. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs resultiere schon daraus, dass die Abgasrückführung bereits bei normalen Außentemperaturen signifikant reduziert werde und dadurch die gesetzlichen Grenzwerte beim Abgasausstoß um ein Vielfaches überschritten werden. Es handele sich auch nicht um eine zwingend notwendige Ausnahme, um den Motor vor Beschädigungen zu schützen, wenn die Abgasrückführung fast dauerhaft nur reduziert arbeitet, so das LG Heilbronn.

Thermofenster bei Audi mit 3-Liter-Dieselmotor

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sei entbehrlich gewesen, da eine Nacherfüllung für den Kläger aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar gewesen sei. Der Händler müsse den Audi A6 daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Audi AG den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher sei sie zum Schadensersatz für alle mit dem Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung entstandenen Schäden verpflichtet, so das LG Heilbronn.

„Audi hat das Thermofenster nicht nur beim A6, sondern auch bei anderen Dieselmodellen mit 3-Liter-Motor verwendet. Auch bei diesen Modellen können geschädigte Audi-Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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