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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Audi Abgasskandal – Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung des Audi-Chefs

Im Abgasskandal wird es nun auch für Audi-Chef Rupert Stadler immer enger. Zur Sicherung von Beweismaterial wurde am 11. Juni 2018 dessen Privatwohnung sowie die Wohnung eines weiteren beschuldigten Audi-Vorstandsmitglieds durchsucht, teilt die Staatsanwaltschaft München II mit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden beide in dem Ermittlungsverfahren schon seit dem 30. Mai als Beschuldigte geführt. Ihnen werde Betrug und mittelbare Falschbeurkundung im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen vorgeworfen. Insgesamt werde inzwischen gegen 20 Personen ermittelt.

Schon seit mehr als einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Audi. Zunächst ging es um manipulierte Fahrzeuge in den USA. Doch einige Durchsuchungen und Rückrufe von Audi-Fahrzeugen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen weiter, dürften sich die Ermittlungen erheblich ausgeweitet haben. Der Audi-Vorstandsvorsitzende Stadler hat seine Beteiligung an Abgasmanipulationen bisher immer von sich gewiesen.

Ob er diese Position weiter halten kann, erscheint nun fraglich. Nach Informationen des Rechercheverbunds NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung soll Stadler durch die Zeugenaussage eines Audi-Mitarbeiters und eine sichergestellte E-Mail schwer belastet worden sein. Demnach könnte der Audi-Chef schon zu Beginn des Abgasskandals im Herbst 2015 einen Hinweis auf die Abgasmanipulationen bei Audi erhalten haben. Dennoch soll Audi für diese Fahrzeuge weiterhin die Zulassung in Luxemburg beantragt und die Fahrzeuge auf den Markt gebracht haben.

Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für diverse Audi-Modelle den Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Rückrufe hat es auch für den Porsche Cayenne und Porsche Macan gegeben, für die Audi die Dieselmotoren geliefert hat.

"Audi sorgt im Abgasskandal immer wieder für negative Schlagzeilen. Auf dem Rücken der Verbraucher wurden bei verschiedenen Modellen die Abgaswerte manipuliert. Selbst vermeintlich saubere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind davon betroffen. Die Käufer dieser Fahrzeuge müssen nun den Wertverlust ihrer Pkw hinnehmen und darüber hinaus auch mit Fahrverboten rechnen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Allerdings können die geschädigten Verbraucher aufgrund der Abgasmanipulationen auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. "Die Abgasmanipulationen sind ein Mangel, der sich durch ein Software-Update nicht so einfach beheben lässt. Immer mehr Gerichte urteilen inzwischen zu Gunsten der Verbraucher", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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