Schon seit Jahresbeginn gibt es ein Diesel-Fahrverbot in Stuttgart. Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter dürfen die Umweltzone nicht befahren. Nun droht eine Ausweitung des Fahrverbots auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 26. April 2019 erneut klargestellt, dass die Landesregierung Baden-Württembergs ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel bis zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan für die die Landeshauptstadt aufnehmen muss. Bisher hat sich die Regierung geweigert, derartige Fahrverbote aufzunehmen. Bleibt sie bei dieser Haltung, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Bisher hat sich die Landesregierung von solchen Forderungen nicht abschrecken lassen. Sie will Fahrverbote für Euro 5-Diesel unbedingt vermeiden. Durch ein Bündel von Maßnahmen wie Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Filtersäulen, etc. soll die Belastung der Luft mit gesundheitsschädigenden Stickoxiden spürbar gesenkt werden. Das wird nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart allerdings kaum ausreichen, um die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung einzuhalten. Vielmehr verdeutlichten die vom Land vorgelegten Prognosen, dass die Grenzwerte auch 2019 und 2020 an mehreren Strecken deutlich überschritten werden. Dennoch weigere sich die Landesregierung ohne ersichtlichen Grund, Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Dies müsse sie spätestens bis zum 1. Juli nachholen.
Die Landesregierung kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Viel ändern werde sich dadurch aber nicht, glaubt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. „Die Stickoxid-Belastung ist in Stuttgart immer noch hoch und wird voraussichtlich an einigen Strecken auch weiter über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel liegen, so dass sich auch die neu angestoßene Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten erübrigt. Diesel-Fahrer in Stuttgart werden sich darauf einstellen müssen, dass ab Herbst 2019 oder ab 2020 Fahrverbote auch auf Euro-5-Diesel ausgeweitet werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Fahrverbote in Stuttgart und anderen deutschen Städten treffen Dieselfahrer empfindlich. Sie können ihr Fahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen und müssen gleichzeitig noch einen hohen Wertverlust ihrer Diesel hinnehmen. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, sich rechtlich gegen diese Entwicklung zu wehren.
„Wurden bei den Diesel-Fahrzeugen Abgaswerte manipuliert, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen verbraucherfreundlich entschieden. Eine Option dazu, kann der Widerruf der Autofinanzierung sein“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Der Widerruf ist unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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