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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Diesel-Fahrverbot in Frankfurt kommt 2019

Für Diesel-Fahrer in Frankfurt a.M. wird es eng. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 5. September 2018 entschieden, dass ab Februar 2019 ein Fahrverbot für ältere Diesel gelten müsse. Anders seien die schlechten Luftwerte in der hessischen Metropole nicht in den Griff zu kriegen.

Das Fahrverbot sei notwendig, weil alle anderen vom Land Hessen in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen würden, begründete das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Entscheidung. Der Luftreinhalteplan für Frankfurt müsse daher mit Fahrverboten ergänzt werden.

Konkret heißt das, dass ab Februar 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie für Benziner mit der Norm Euro 1 und Euro 2 gelten soll. Ab September 2019 soll das Fahrverbot dann auch auf Diesel mit der Norm Euro 5 ausgeweitet werden.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in 28 Städten geklagt. In Hamburg wurden bereits Fahrverbote für zwei Teilstrecken ausgesprochen, in Stuttgart sollen sie ab 2019 kommen und nun müssen auch Diesel-Fahrer in Frankfurt damit rechnen, dass sie bestimmte Bereiche nicht mehr befahren dürfen. "Weitere Städte werden vermutlich noch folgen, weil sie die Grenzwerte nicht einhalten", vermutet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Nach Ansicht vieler Experten könnten Fahrverbote daher nur durch Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-Fahrzeugen erreicht werden. Die sind bislang allerdings nicht in Sicht.

"Daher sollen nun die betroffenen Dieselfahrer die Zeche zahlen und müssen mit Fahrverboten rechnen. Darüber hinaus erleiden ihre Diesel-Fahrzeuge einen erheblichen Wertverlust", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Allerdings können sich die betroffenen Autofahrer wehren. Sind sie direkt vom VW-Abgasskandal betroffen können sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Zahlreiche Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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