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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Diesel-Fahrverbot in Frankfurt und anderen Städten – die Zeche zahlen die Verbraucher

Ab 2019 kommen Diesel-Fahrverbote auch in Frankfurt. Zunächst nur für ältere Diesel, ab September 2019 auch für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5. Frankfurt ist nach Hamburg, Stuttgart und Aachen die vierte Stadt, in der es Fahrverbote für Diesel geben wird. Gleichzeitig dürfte Frankfurt von Fahrverboten aufgrund der sehr hohen Zahl an Pendlern noch härter getroffen werden als viele andere Städte.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass 2019 Fahrverbote in Frankfurt ausgesprochen werden können, wenn die Belastung mit Stickstoffdioxid nicht doch noch auf andere Weise so entscheidend reduziert werden kann, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das ist allerdings unwahrscheinlich. Selbst Hardware-Nachrüstungen, die von Teilen der Politik gefordert, von den Autoherstellern aber abgelehnt werden, wären wohl nicht die Lösung und auch gar nicht bei jedem Modell durchführbar. Frankfurt ist wahrscheinlich auch nicht die letzte Stadt, in der es Fahrverbote geben wird. Die Grenzwerte werden in mehr als 60 Städten nicht eingehalten, 28 von ihnen haben eine Klage der DUH am Hals.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon im Februar entschieden, dass Fahrverbote grundsätzlich möglich und ab September 2019 auch für Euro-5-Diesel ausgesprochen werden können. "Damit wären Fahrzeuge von Fahrverboten betroffen, die noch vor wenigen Jahren als umweltfreundlich beworben wurden. Fahrzeuge, die erst zwei, drei Jahre alt und in einem einwandfreien Zustand sind, werden im Grunde genommen für schrottreif erklärt. Der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen ist jetzt schon enorm und wird sich noch steigern, je mehr Fahrverbote kommen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Verantwortung für diese Situation will keiner übernehmen. Die Politik nicht und die Autohersteller sowieso nicht. So soll der Verbraucher die Zeche zahlen und sein noch relativ junges Auto am Stadtrand abstellen oder am besten gleich ein neues kaufen. "Dabei wird immer wieder vergessen, dass sich das viele Menschen überhaupt nicht leisten können, zumal sie für ihren Gebrauchtwagen ja auch kaum noch einen akzeptablen Preis erzielen können", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Den betroffenen Verbrauchern bleibe daher nur noch, ihre Rechte aktiv geltend zu machen. Verbraucher, die direkt vom VW-Abgasskandal betroffen sind, können ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen noch bis Ende 2018 geltend machen. Danach sind sie verjährt.

Für alle anderen und natürlich auch für VW-Kunden kann der Widerruf der Autofinanzierung eine Option sein. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei vielen Autofinanzierungen ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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