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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Enttäuschende Lebensversicherung – Widerspruch prüfen

Millionen Bundesbürger setzen bei der Altersvorsorge auf den Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Allerdings wachsen die Zweifel, ob dies tatsächlich der geeignete Baustein zur Altersvorsorge ist.

Viele Verbraucher sind mit der Entwicklung ihrer Lebensversicherung nicht zufrieden und von den Renditen enttäuscht. Ein anderes Problem sind die meist langen Laufzeiten. „Häufig müssen die Versicherungsbeiträge über Jahrzehnte gezahlt werden. In so einer langen Zeit kann viel passieren und sich die Lebensumstände gravierend ändern. Wer heute eine Lebensversicherung abschließt, kann kaum vorhersagen, ob er seine Police auch noch in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren bedienen kann“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Werden die Beiträge zur Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer zur Belastung und die Police wird deshalb vorzeitig gekündigt, können de finanziellen Folgen erheblich sein. Dann erhält der Versicherungsnehmer nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufwert. In der Regel ist das ein schlechtes Geschäft für den Verbraucher.

Auch wenn die Police nicht vorzeitig gekündigt wird, ist es oft ungewiss, welche Zahlungen der Versicherungsnehmer am Ende erwarten kann. Sicher sind nur die garantierten Leistungen. Wie hoch die Überschussbeteiligung ausfällt, lässt sich oft erst am Ende des Laufzeit sagen. „Natürlich sollten die Konditionen schon vor Abschluss der Lebensversicherung gründlich geprüft werden. Aber auch während der Laufzeit sollte überprüft werden, ob sich die Lebensversicherung wirklich lohnt“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kündigung der Police sollte allerdings nicht vorschnell ausgesprochen werden, da damit häufig ein finanzielles Verlustgeschäft verbunden ist. „Sinnvoller kann der Widerspruch sein, da dann in der Regel deutlich mehr Geld in die Tasche des Verbrauchers fließt als bei der vorzeitigen Kündigung“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Der Vorteil des Widerspruchs liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nicht nur den Rückkaufswert erhält, sondern seine gezahlten Prämien fast vollständig zurückbekommt, da der Versicherer die Abschluss- oder Verwaltungskosten nicht auf ihn abwälzen darf. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss sich der Verbraucher einen Abschlag gefallen lassen. Unterm Strich kann der Widerspruch dem Verbraucher oft einige tausend Euro mehr bringen als die Kündigung.

Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder er nicht alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten hat, da dann die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

                

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/versicherungsrecht/

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

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