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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Stuttgart könnte schon früher kommen

Auf Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 könnte in Stuttgart früher als erwartet ein Fahrverbot zukommen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart macht Druck und so muss die Landesregierung den Luftreinhalteplan nachbessern.

Vor zwei Wochen sah es noch so aus, als könnten Fahrer von Dieseln mit der Schadstoffklasse Euro 5 Fahrverboten in Stuttgart noch recht gelassen entgegen sehen. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hatte zwar Diesel-Fahrverbote ab dem 1. Januar 2019 beschlossen, diese sollten allerdings nur für ältere Diesel mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 gelten. Fahrverbote für neuere Diesel sollten vermieden werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart macht den Politikern aber einen Strich durch die Rechnung. Das Land muss nachbessern und bis Ende August im Luftreinhalteplan für Stuttgart auch Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 festlegen. Ansonsten droht dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 entschieden, dass Fahrverbote für Diesel grundsätzlich möglich sind und ab September 2019 auch für Euro-5-Diesel ausgesprochen werden können, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einhalten zu können. "In Stuttgart aber auch anderen Städten hat man offenbar gehofft, Fahrverbote so lange wie möglich umgehen zu können und durch andere Maßnahmen für die Einhaltung des Luftreinhalteplans sorgen zu können. Experten bezweifeln allerdings, dass die Stickoxid-Grenzwerte ohne Fahrverbote eingehalten werden können. Daher drohen vielen Diesel-Fahrern demnächst in Stuttgart aber auch anderen besonders belasteten Städten Fahrverbote. Das führt gleichzeitig zu einem weiteren Wertverlust bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer haben die Möglichkeit, auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags zu klagen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Dieser ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen der Kreditvergabe und dem Autokauf vorliegt, wird durch eine erfolgreichen Widerruf sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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