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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Fahrverbote für Euro 5-Diesel in Stuttgart drohen ab Herbst

Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden. Das ehrgeizige Ziel dürfte nur schwer zu erreichen sein. Schon ab dem 1. September 2019 können Fahrverbote in Stuttgart für Euro 5-Diesel drohen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat jedenfalls mit Beschluss vom 28. Juni 2019 für klare Verhältnisse gesorgt und entschieden, dass die Landesregierung umgehenden Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden müssen (Az.: 10 S 1429/19).

Bislang hatte sich die Regierung in Baden-Württemberg geweigert, Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Plan aufzunehmen. Für diese Verweigerungshaltung gab es aber offensichtlich keine rechtlich relevanten Gründe, wie der VGH klarstellte und wies die Beschwerde der Landesregierung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Dieses hatte schon im April entschieden, dass die Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden müssen. Anders sei es kaum möglich, den Grenzwert für die Stickoxid-Belastung der Luft zu erreichen. Die vorgelegten Prognosen zeigten, dass die Grenzwerte auch 2019 und 2020 an mehreren Strecken voraussichtlich deutlich überschritten würden.

Ausweitung des Diesel-Fahrverbots

Der Beschluss des VGH kann nicht angefochten werden, so dass die Landesregierung nun Fahrverbote für Euro 5-Diesel planen muss. „Stuttgart wird die Grenzwerte vermutlich auch in naher Zukunft nicht einhalten können. Daran werden auch Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten oder Standorten von Messstationen nicht viel ändern können. Zumal der EuGH kürzlich erst bekräftigt hat, dass Schadstoffe da gemessen werden müssen, wo die Belastung am höchsten ist“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nachdem Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter schon seit Beginn des Jahres die Umweltzone in Stuttgart nicht mehr befahren dürfen, droht nun ab Herbst eine Ausweitung des Verbots auf Euro 5-Diesel. „Für die betroffenen Dieselfahrer bedeutet das nicht nur, dass bestimmte Zonen in Stuttgart für sie tabu sind, sondern gleichzeitig schreitet auch der Wertverlust ihrer Fahrzeuge voran“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Um sich gegen diese Entwicklung zu wehren, können Dieselfahrer ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Wertverlust und Schadensersatz

Sollten bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und Abgaswerte manipuliert worden sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Verbraucher durch illegale Abschalteinrichtungen  vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Eine Option dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. „Der Widerruf ist ganz unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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