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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Glyphosat – Bayer erleidet herbe Niederlage vor US-Gericht

Bayer musste in den USA eine weitere bittere Pille schlucken. Der Pharmakonzern hat einen Teilprozess um vermeintliche Krebsrisiken eines Unkrautvernichters der Konzerntochter Monsanto verloren. In dem Unkrautvernichter „Roundup“ ist der umstrittene Wirkstoff Glyphosat enthalten, der in Verdacht steht, krebserregend zu sein.

Bayer hatte das US-Unternehmen Monsanto im vergangenen Jahr übernommen. Weil Monsanto in seinem Unkrautvernichter Glyphosat verwendet, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, sieht sich Bayer nun mit tausenden Klagen in den USA konfrontiert. Erst im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in Kalifornien Bayer dazu verurteilt, dem krebskranken Kläger eine Entschädigung in Millionenhöhe zu zahlen. Bayer ging in Berufung.

Nun musste Bayer in einem Teilprozess wieder eine empfindliche Niederlage einstecken. Der Kläger ist an Krebs erkrankt. Eine Hauptursache für die Erkrankung sei Glyphosat. Der Kläger warf Monsanto in dem Prozess vor, nicht  über die Risiken von Glyphosat informiert zu haben. Ein Geschworenengericht in San Francisco entschied einstimmig, dass Glyphosat ein erheblicher Faktor für die Krebserkrankung des Klägers gewesen sei. Der Prozess geht nun in die zweite Runde. Dabei soll geklärt werden, ob Monsanto die Verbraucher getäuscht hat und wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte.

Für Bayer hängt von dem Ausgang viel ab, es könnte für den Konzern richtig teuer werden. Denn das Verfahren gilt als ein sog. „Bellwether-Prozess“. Das ist zwar kein Sammelverfahren, aber die wesentlichen Fragen werden in dem Prozess geklärt. Auf diese Erkenntnisse können sich die Gerichte in anderen Verfahren stützen. Insgesamt sind rund 11.000 Klagen in den USA anhängig.

Ob Glyphosat tatsächlich krebserregend ist, wird unterschiedlich beurteilt. Bayer steht jedenfalls auf dem Standpunkt, dass Glyphosat bei fachgerechtem Einsatz nicht krebserregend sei. Gerichte in den USA haben dies schon zweimal anders entschieden. Glyphosat kommt nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland und der EU zum Einsatz und kann schließlich auch in Lebensmitteln landen. „Menschen, die regelmäßig mit Glyphosat in Kontakt kommen, können daher auch in Deutschland ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/ 

 

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