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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge KBA ordnet Rückruf für Opel Corsa und Opel Adam an

Neuer Rückruf bei Opel: Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) müssen Modelle des Opel Adam und Opel Corsa in die Werkstatt beordert werden. Grund für den Rückruf ist eine Überschreitung des Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6d Temp. Es geht jedoch nicht um Diesel-Fahrzeuge, sondern um Benziner.

Betroffen von dem Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit knapp 210.000 Fahrzeuge, davon rund 54.000 in Deutschland. Der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß wurde bei Modellen des Opel Corsa und Opel Adam der Baujahre 2018 und 2019 mit 1,2 Liter- und 1,4 Liter-Ottomotoren festgestellt. In den Werkstätten soll ein Software-Update aufgespielt werden, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

War bislang vom Abgasskandal die Rede ging es um Diesel-Fahrzeuge. Im Mittelpunkt standen und stehen dabei vor allem Fahrzeuge des VW-Konzerns oder auch verschiedene Mercedes-Modelle. Ein gänzlich unbeschriebenes Blatt im Abgasskandal ist Opel zwar nicht mehr und im Herbst 2018 mussten Modelle des Insignia, Cascada und Zafira wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Anordnung des KBA zurückgerufen werden, dennoch trat Opel bisher eher am Rande in Erscheinung. „Die Wahrnehmung könnte sich jetzt ändern, zumal nun Benziner betroffen sind“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Benziner halten Stickoxid-Grenzwerte nicht ein

Opel hatte vor einigen Wochen selbst entdeckt, dass es bei den Benzinern ein Problem mit den Abgaswerten gibt. Ein Fehler an der Lambda-Sonde soll dafür ursächlich sein und der Autobauer wollte das Problem freiwillig beheben. Das KBA hat den Rückruf nun allerdings verpflichtend angeordnet. Zu den näheren Gründen haben sich weder Opel noch das Bundesverkehrsministerium geäußert.

Welche Auswirkungen das Software-Update auf den Motor hat, ist völlig ungewiss. Da das KBA den Rückruf aber verpflichtend angeordnet hat, muss das Update auch aufgespielt werden, da ansonsten der Verlust der Zulassung droht. „Durch den Rückruf des KBA dürfte aber auch klar sein, dass die Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen und die Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung haben. Sollte die Nachbesserung nicht möglich sein oder treten dadurch andere Mängel auf, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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